Förderung · 12 Min. Lesezeit
Digitalbonus Bayern 2026: Antrag, Voraussetzungen, Plus
Digitalbonus Bayern 2026: Anträge ab 1. Oktober, bis 30.000 € im Plus für KI. Voraussetzungen, Antrag vor Auftrag, Auszahlung, Verwendungsnachweis.
Von Amperbytes AI ·

Den Digitalbonus Bayern 2026 können kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr wieder online über ELSTER beantragen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Digitalbonus Standard bringt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro. Künstliche Intelligenz ist beim Plus ausdrücklich ein Innovationsschwerpunkt. Entscheidend ist die Reihenfolge: Schon ein mündlicher Auftrag gilt als Vorhabensbeginn, beauftragt wird deshalb erst nach der Antragseingangsbestätigung.
Antragsstart (Förderstand 29. September 2026): Laut Antragsseite des Programms können neue Anträge wieder ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr gestellt werden. Das Programm vergibt ein festes monatliches Antragskontingent. Ist es ausgeschöpft, ist ein Antrag erst im folgenden Monat wieder möglich.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie, die amtlichen FAQ und die Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Fassung.
Voraussetzungen: Wer den Digitalbonus Bayern beantragen kann
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, die weniger als 50 Beschäftigte haben und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreichen (Programmbeschreibung). Gezählt wird in Vollzeitäquivalenten: Teilzeit- und Zeitarbeitskräfte sowie Saisonpersonal anteilig, Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit laut FAQ nicht. Wer umgerechnet 50 Vollzeitstellen oder mehr hat, fällt heraus, auch wenn das Projekt ideal passt.
Maßgeblich sind nur die Daten des antragstellenden Unternehmens aus dem letzten Jahresabschluss; Verflechtungen mit anderen Unternehmen werden dabei nicht berücksichtigt. Verbundene Unternehmen zählen aber bei der De-minimis-Erklärung mit (siehe unten). Ausgenommen sind unter anderem freie Berufe, Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen, von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung und Unternehmen im Insolvenzverfahren.
Konditionen im Überblick
Die aktuelle Programmphase läuft vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Es gibt zwei Varianten, beide mit demselben Fördersatz:
| Digitalbonus Standard | Digitalbonus Plus | |
|---|---|---|
| Zuschuss | bis zu 7.500 Euro | bis zu 30.000 Euro |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben |
| Voraussetzung | Maßnahme zur Digitalisierung oder IT-Sicherheit | zusätzlich besonderer Innovationsgehalt |
| Mindestvolumen | zuwendungsfähige Ausgaben ab 4.000 Euro | zuwendungsfähige Ausgaben ab 4.000 Euro |
Je Förderbereich, also Digitalisierung und IT-Sicherheit, ist in der Programmphase ein Antrag möglich, insgesamt höchstens zwei. Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe, also eine staatliche Kleinbeihilfe mit Obergrenze nach EU-Recht: Frühere De-minimis-Hilfen der letzten drei Jahre, auch die verbundener Unternehmen, geben Sie im Antrag an.
Digitalbonus Standard oder Plus?
Die Programmbeschreibung gibt für die Wahl konkrete Hinweise:
- Bis 15.000 Euro Ausgaben reicht der Standard. Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht über 15.000 Euro, bringt der Digitalbonus Plus keinen höheren Zuschuss. Das Programm verweist dann auch bei innovativen Projekten auf den Standard, der schneller bearbeitet wird.
- Rechenbeispiel. Den Höchstbetrag erreichen Sie im Standard ab 15.000 Euro Ausgaben, im Plus ab 60.000 Euro. Bei 30.000 Euro Ausgaben im Plus beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 Euro. Damit liegt er über 10.000 Euro, und ein Verwendungsnachweis ist fällig.
- Vorher mit der Bezirksregierung sprechen. Vor einem Plus-Antrag bittet das Programm um Kontakt mit der zuständigen Bezirksregierung. In Grenzfällen holt sie vor der Entscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.
- Plus nur einmal. Den Digitalbonus Plus erhalten Sie in der Programmphase nur einmal und nur in einem Förderbereich; im anderen bleibt der Standard. Standard und Plus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.
- Innovationsgehalt ist die Hürde. Beim Plus ist laut Programm „der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung“, verlangt wird eine detaillierte Beschreibung von Innovationsgehalt und Neuheitsgrad. Ein reiner Lizenzkauf einer am Markt verfügbaren (Branchen-)Software gilt per se nicht als besonders innovativ und fällt in den Standard.
Was wird gefördert und was nicht
Im Förderbereich Digitalisierung nennt die Programmbeschreibung die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie die Migration von IT-Systemen. Das geschieht laut Programm „insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken“. Förderfähig ist auch die Einführung der entwickelten Lösung, etwa Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierung und technische Dokumentation. Beratung und Schulung für die einzuführende Lösung können mit bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt werden. Die Beratung muss also zur Lösung gehören und darf nicht den Großteil des Vorhabens ausmachen.
Nicht förderfähig sind unter anderem:
- Standardsoftware wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme
- IKT-Hardware (Informations- und Kommunikationstechnik wie Büro-PCs); Ausnahmen sind Roboter-Hardware im Bereich Digitalisierung und die nötige Hardware im Bereich IT-Sicherheit
- Geräte, Anlagen und Maschinen, etwa Produktionsanlagen, einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware
- Standard-Websites, Standard-Webshops und Standard-Online-Marketing
- Beratung und Schulung ohne Implementierung einer Lösung
- Reise- und Unterbringungskosten des Dienstleisters
- Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten sowie eigene Entwicklungskapazitäten des Unternehmens
- Lizenz- und Servicegebühren, soweit sie über 18 Monate hinausgehen
- Ersatzbeschaffungen und Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung
- IT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen eingesetzt werden sollen
- Mietkauf und Leasing
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden
Die 18-Monats-Grenze betrifft KI-Projekte direkt: Laufende Modell- oder API-Kosten, die als Lizenz- oder Servicegebühren abgerechnet werden, sind nur für diesen Zeitraum förderfähig. Lassen Sie sich solche Posten im Angebot auf 18 Monate aufschlüsseln, wie es das Programm empfiehlt.
Auch der Punkt „eigene Entwicklungskapazitäten“ ist wichtig. Wenn Ihr eigener Mitarbeiter die Software baut, sind seine Stunden nicht förderfähig. Gefördert werden Ausgaben für externe Leistungen, die Sie einkaufen. Eine weitere Trennlinie verläuft zwischen Standard-Website und eingebundener Lösung: Ein Webshop-Baukasten ist nicht förderfähig, ein Kundenportal mit Anbindung an Ihre Warenwirtschaft kann es sein. Die Trennlinie zwischen Standard und Plus zieht das Programm ebenfalls klar: Die Einführung eines ERP- oder Warenwirtschaftssystems ist laut Programmbeschreibung eine typische Standard-Maßnahme.
Welche Software- und KI-Projekte passen
Die folgende Einordnung ist unsere Einschätzung, keine Zusage der Bewilligungsstelle.
| Projekt | Naheliegende Variante | Worauf es in der Beschreibung ankommt |
|---|---|---|
| KI-Assistent über Firmenwissen (RAG) | Plus, da KI Innovationsschwerpunkt ist | Eigene Dokumente, Berechtigungen und Messung der Antwortqualität |
| Produktions-Dashboard mit Maschinen- und ERP-Anbindung | Standard; Plus nur bei intelligenter Datenanalyse, die das Programm als Plus-Schwerpunkt nennt | Individuelle Schnittstellen und Auswertungen; Geräte und Sensorik getrennt ausweisen |
| Kundenportal | Standard (laut Programmbeschreibung der typische Fall) | Plus nur mit technischer oder innovativer Besonderheit, etwa KI-gestützter Auswertung; Systemanbindung als Abgrenzung zur Standard-Website |
| Prozessautomatisierung mit KI-Dokumentenauslese | Plus | Was heute manuell läuft, was die KI übernimmt, wie Ergebnisse geprüft werden |
RAG steht für Retrieval-Augmented Generation: Der Assistent sucht zuerst die passenden Abschnitte in Ihren Unterlagen und lässt das Sprachmodell auf dieser Basis antworten. Wie ein solcher KI-Chatbot für Unternehmen aufgebaut ist, beschreiben wir auf der Leistungsseite. Beim Produktions-Dashboard werden Maschinendaten mit Aufträgen aus dem ERP-System (Enterprise Resource Planning, die Unternehmenssoftware für Aufträge, Bestände und Buchhaltung) zusammengeführt. Förderfähig ist die Software mit Schnittstellen und Auswertungen; Geräte wie Sensorik sind laut Programmbeschreibung ausgeschlossen.
So sieht ein sauberer Projektzuschnitt aus
Beim Plus-Bonus ist die Beschreibung des Innovationsgehalts laut Programm die maßgebliche Voraussetzung. Ein Zuschnitt, der die Prüfung erleichtert:
- Ein Vorhaben, ein Ziel, ein Zeitraum. Ein Kundenportal mit klarer Funktionsliste ist prüfbar, „Digitalisierung des Vertriebs“ nicht.
- Innovationsgehalt in eigenen Worten. Was ist für Ihren Betrieb neu, welche Technologie kommt zum Einsatz, welchen Nutzen erwarten Sie, und warum reicht eine am Markt verfügbare Lösung nicht.
- Angebot mit Leistungsbeschreibung. Arbeitspakete, Ergebnisse, Abgrenzungen. Nicht förderfähige Anteile wie Geräte, allgemeine IKT-Hardware, Bürosoftware, Reisekosten des Dienstleisters und Lizenzlaufzeiten über 18 Monate sind getrennt ausgewiesen.
- Zeitplan innerhalb von 18 Monaten. Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt laut FAQ 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids, in begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich.
- Mindestvolumen beachten. Unter 4.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben gibt es keine Förderung.
Wie Sie Anforderungen so aufschreiben, dass Angebot und Antrag dieselbe Grundlage haben, zeigt unser Artikel zum Lastenheft für Software- und KI-Projekte.
Innovationsgehalt bei KI-Projekten prüfbar machen
Bei KI-Vorhaben ist der Innovationsgehalt dann überzeugend, wenn er messbar wird. Ein Beispiel aus der Praxis unseres Gründers stammt aus einem Projekt bei einem Premium-Automobilhersteller, das er in verantwortlicher Rolle und nicht im Auftrag von Amperbytes AI umgesetzt hat. Dort wurden KI-Services vor der Entscheidung nach Antwortqualität, Kosten, Latenz und Datenschutz bewertet. Die Qualität des LLM-Assistenten mit Retrieval über Diagnoseinhalte wurde danach in Produktion an definierten Kennzahlen in Grafana und Kibana gemessen. Den Aufbau beschreibt das Praxisbeispiel KI-Assistent für die Fahrzeugdiagnose mit RAG.
Für einen Antrag lässt sich das direkt übertragen. Beschreiben Sie nicht nur „Einführung eines KI-Assistenten“, sondern welche Daten angebunden werden, welche Bewertungskriterien vor der Modellauswahl gelten und an welchen Kennzahlen Sie die Antwortqualität messen. Welche Kennzahlen dafür taugen, erklären wir im Artikel RAG-Antwortqualität messen. Eine solche Beschreibung zeigt der Bewilligungsstelle, was an dem Vorhaben neu ist, und hilft Ihnen später bei der Abnahme.
Antrag über ELSTER: Ablauf Schritt für Schritt
Der Antrag läuft vollständig online. Sie brauchen ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto Ihres eigenen Unternehmens, über das auch alle Bescheide zugestellt werden (Antragstellung). Die Einrichtung eines neuen Kontos braucht Vorlauf, kümmern Sie sich darum vor dem Monat, in dem Sie beantragen wollen.
- Förderfähigkeit prüfen. Unternehmensgröße, Betriebsstätte, Förderbereich, bisherige Anträge und De-minimis-Hilfen.
- Projekt zuschneiden und Angebot einholen. Mit Leistungsbeschreibung, Abgrenzung und Zeitplan, aber noch ohne Auftrag.
- Antrag online stellen. Mit Beschreibung des Vorhabens und, beim Plus-Bonus, des Innovationsgehalts. Bei Plus vorab die Bezirksregierung kontaktieren. Zuständig ist die Bezirksregierung am Ort der Durchführung der Maßnahme, für Vorhaben im Landkreis Fürstenfeldbruck und in der Stadt München also die Regierung von Oberbayern.
- Antragseingangsbestätigung abwarten. Sie kommt automatisch per E-Mail.
- Beauftragen und umsetzen. Belege, Rechnungen und Zahlungsnachweise vollständig aufbewahren.
- Auszahlung beantragen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids, Abschluss und Bezahlung aller Rechnungen, siehe unten.
Die Förderrichtlinie, die Vollzugshinweise und Muster für Antrag und Auszahlungsantrag stehen im Download-Bereich des Programms. Wenn das monatliche Kontingent schnell ausgeschöpft ist, zahlt sich aus, wenn Angebot und Beschreibung am Monatsanfang fertig vorliegen.
Wann gilt ein Vorhaben als begonnen?
Dieser Punkt entscheidet, ob ein Vorhaben überhaupt förderfähig ist. Die amtlichen FAQ sind eindeutig: Die Maßnahme gilt als begonnen, „wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)“. Eine Zusage am Telefon oder im Besprechungsraum reicht also. Ein Vorhaben, das vor dem Antrag begonnen wurde, ist nicht förderfähig, und das lässt sich nachträglich nicht heilen.
Nach der FAQ-Definition beginnt ein Vorhaben erst mit einer verbindlichen Bestellung oder Beauftragung. Gespräche und das Einholen von Angeboten sind demnach noch kein Beginn; eine bezahlte Vorarbeit, etwa eine beauftragte Konzeption, kann es sein. Schreiben Sie in Angebote deshalb ausdrücklich, dass eine Beauftragung erst nach der Antragseingangsbestätigung erfolgt.
Nach dem elektronischen Antrag erhalten Sie automatisch eine Antragseingangsbestätigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie laut FAQ mit der Maßnahme auf eigenes Risiko beginnen und müssen den Zuwendungsbescheid nicht abwarten. „Auf eigenes Risiko“ heißt: Die Bestätigung ist keine Bewilligung. Wird der Antrag abgelehnt, tragen Sie die Kosten selbst. Ob Sie früh starten oder den Bescheid abwarten, ist deshalb eine unternehmerische Abwägung zwischen Zeit und Risiko.
Auszahlung, Projektmitteilung und Verwendungsnachweis
Der Zuschuss wird nicht vorab und nicht in Raten ausgezahlt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids, Abschluss des Vorhabens und Bezahlung aller Rechnungen reichen Sie über das Online-Formular auf der Auszahlungsseite einen Auszahlungsantrag ein. Es gibt nur einen Auszahlungsantrag, Zwischenauszahlungen sind laut FAQ nicht möglich. Die Rechnungen müssen innerhalb des im Bescheid genannten Bewilligungszeitraums beglichen sein. Planen Sie die Liquidität so, dass Sie das gesamte Projekt vorfinanzieren können.
Welche Unterlagen dazu gehören, hängt vom Bewilligungsdatum und von der Höhe ab:
- Projektmitteilung: Für Bewilligungen ab dem 1. November 2025 reicht laut Auszahlungsseite in der Regel eine Projektmitteilung mit dem Auszahlungsantrag.
- Verwendungsnachweis: Für Bewilligungen ab dem 1. November 2025 zusätzlich nur bei einem bewilligten Zuschuss über 10.000 Euro oder bei einer Stichprobenprüfung. Für ältere Bewilligungen ist laut FAQ immer ein Verwendungsnachweis einzureichen. Bei einem Plus-Vorhaben mit mehr als 10.000 Euro Zuschuss sollten Sie ihn also von Anfang an einplanen.
- Belege: Angebot, Auftrag, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet aufbewahren, auch wenn kein Verwendungsnachweis verlangt ist.
Die Bezirksregierung prüft den Auszahlungsantrag, bevor sie auszahlt. Wie der Zuschuss steuerlich zu behandeln ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater; dazu geben wir keine Auskunft.
Typische Ausschlussgründe und Stolpersteine beim Digitalbonus
- Vorhaben bereits begonnen. Auftrag erteilt, auch mündlich, bevor der Antrag eingereicht war.
- Standardlizenz als Individualsoftware deklariert. Reine Lizenzen für Standardsoftware wie Bürosoftware oder Betriebssysteme sind nicht förderfähig; Einrichtung, individuelle Anpassungen und Programmierung weisen Sie getrennt aus.
- Lizenzkauf als Plus beantragt. Eine am Markt verfügbare Software gilt laut Programm nicht als besonders innovativ und fällt in den Standard.
- Innovationsgehalt unkonkret. Beim Plus-Bonus ist die Beschreibung die maßgebliche Voraussetzung.
- Eigene Entwicklungsleistung im Antrag. Stunden eigener Mitarbeiter sind nicht förderfähig.
- Unternehmen außerhalb der Grenzen. 50 Vollzeitäquivalente oder mehr, Umsatz und Bilanzsumme über 10 Millionen Euro, keine Betriebsstätte in Bayern oder ein ausgenommener Unternehmenstyp wie ein freier Beruf.
- Kontingent verpasst oder ELSTER-Konto fehlt. Dann wartet das Vorhaben mindestens bis zum nächsten Monat.
Passt Ihr Vorhaben nicht in den Digitalbonus, etwa weil es eher Forschung und Entwicklung mit einem externen Partner ist, lohnt ein Blick auf die übrigen Programme im Überblick zur KI-Förderung in Bayern.
Fazit
Vor dem Monatsanfang, zu dem Sie beantragen wollen, sollten vorliegen: ELSTER-Unternehmenskonto, Angebot mit Arbeitspaketen und Zeitplan innerhalb von 18 Monaten, die Entscheidung zwischen Standard und Plus und die De-minimis-Angaben. Der Digitalbonus Bayern 2026 kann Individualsoftware, KI-Assistenten, Dashboards, Portale und Automatisierung fördern; Bürosoftware, Standard-Websites und Geräte sind ausgeschlossen. Anträge sind ab dem 1. Oktober 2026 wieder möglich, begrenzt durch ein monatliches Kontingent. Entscheidend sind die Reihenfolge, erst Antrag und Eingangsbestätigung, dann der Auftrag, und eine Beschreibung, die den Innovationsgehalt messbar macht. Rechnen Sie damit, das Projekt vorzufinanzieren, und planen Sie Projektmitteilung und gegebenenfalls Verwendungsnachweis von Beginn an ein.
Wenn Sie ein KI- oder Softwareprojekt mit Förderung planen, übernehmen wir die Umsetzung und erstellen als Teil unseres Angebots eine Leistungsbeschreibung mit Arbeitspaketen, Abgrenzung und Zeitplan; beauftragt wird erst nach Ihrer Antragseingangsbestätigung. Die Förderberatung selbst leisten wir nicht. Für die Auswahl des Anwendungsfalls passt unsere KI-Beratung in München. Soll die Beratung Teil des geförderten Vorhabens sein, gilt auch für sie: erst Antrag, dann Auftrag. Für die Umsetzung passt unsere Softwareentwicklung. Für Betriebe aus der Region gibt es eine eigene Seite zu Softwareentwicklung und KI im Landkreis Fürstenfeldbruck. Sprechen Sie uns über das Kontaktformular an.
Förderstand: 29. September 2026. Keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und die zuständige Bezirksregierung.
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